Die aktuelle Übersicht seit dem 01. Januar 2017
Jeder pflegebedürftige Mensch soll selbst entscheiden können, wo und von wem die Pflege erfolgen soll. Wenn Betroffene sich für eine häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere Ehrenamtliche entscheiden, bekommen sie dafür Unterstützung von der Pflegekasse. Das Pflegegeld unterstützt dabei diejenigen, deren Versorgung bereits selbst sichergestellt ist und die mindestens über Pflegegrad 2 verfügen. Die Geldleistung staffelt sich wie folgt nach Pflegegraden:
Pflegegrad | Geldleistung ambulant |
1 | – |
2 | 316 € |
3 | 545 € |
4 | 728 € |
5 | 901 € |
Da Bekannte, Verwandte oder Freunde meist noch keine Erfahrungen als Pflegeperson gesammelt haben, ist eine regelmäßige fachliche Pflegeberatung durch einen ambulanten Pflegedienst vorgeschrieben. Dies soll die Qualität der häuslichen Versorgung sicherstellen und die Pflegenden bei Bedarf anleiten.
Das Pflegegeld steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung, wobei sie es in der Regel ihren Versorgungs- und Pflegepersonen als Anerkennung überlassen. Der Betrag wird direkt von der Pflegekasse überwiesen.
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
Teilen sich private und professionelle Pflegepersonen die Pflege auf, können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Bei der sogenannten Kombinationsleistung reduziert sich das Pflegegeld um den prozentualen Anteil, zu dem ambulante Pflegeleistungen im aktuellen Monat in Anspruch genommen worden sind.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2: Wer im Monat bereits 413,40 € (60%) seiner Pflegesachleistungen ausgeschöpft hat, dem stehen noch 126,40 € (40%) des Pflegegeldes zu.
Haben Sie noch Fragen?
Falls Sie weitere Informationen zu Geldleistungen benötigen oder Beratungsbedarf im Bereich der häuslichen Pflege haben, wenden Sie sich gerne an das Beratungsteam von Azaé Pflegedienst. Wir beraten Sie ausführlich und gehen selbstverständlich auf persönliche, gesundheitliche und biografische Besonderheiten ein.