Zusätzliche Finanzierung für die häusliche Pflege
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zählt auch der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden. Dieser beträgt unabhängig von der Höhe des Pflegegrades monatlich 125 €. Der Betrag soll für qualitativ gesicherte Leistungen genutzt werden mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten bzw. die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen bei der Alltagsgestaltung zu stärken.
Pflegebezogene Ausgaben werden in folgenden Fällen über den Entlastungsbetrag erstattet:
- Angebote der Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste nach §36 SGB XI (nur im Pflegegrad 1 auch für die Selbstversorgung)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
Der Entlastungsbetrag: konkrete Verwendungsmöglichkeiten
Als Unterstützung im Alltag sind diverse Angebote vorgesehen:
- Demenzbetreuung
- Stundenweise Entlastungsleistungen für pflegende Familienmitglieder
- Agenturen mit Betreuungs- und Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige und deren private Pflegepersonen
- Angebote zur Alltagsbegleitung
- Service im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
- etc.
Haben Sie noch Fragen?
Bei weiteren Fragen zum Entlastungsbetrag oder zu der Finanzierung von Pflegeleistungen wenden Sie sich bitte an unser kompetentes Beratungsteam – per Mail, Telefon oder direkt vor Ort. Auch wenn Sie Beratung zu Ihrem Pflegeeinstufungsverfahren wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.